Die Palliativ- und Hospizversorgung richtet ihr Augenmerk auf die Hilfe in einer besonderen Phase des Lebens. Es geht um Menschen, die schwer erkrankt sind sowie um deren Angehörige. In diesem Sinne gilt es, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und eine ganzheitliche Betreuung zu ermöglichen.
Die Aufgabe der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist die Begleitung und Versorgung schwerstkranker Menschen, deren Heilung nicht mehr möglich ist. Die Teams der SAPV kommen nach Hause und ergänzen dort die Betreuung durch den Hausarzt, den ambulanten Pflegedienst und evtl. die ehrenamtlichen Hospizbegleiter. Dabei ist ihr Ziel, das Leiden und die Schmerzen zu lindern, um ein möglichst selbstbestimmtes Lebensende zu ermöglichen. Dazu stehen sie den Betroffenen und ihren Familien in allen wichtigen Fragen zur Seite und sind rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach Prüfung des Anspruchs die Kosten für die SAPV, wenn eine Verordnung (Muster 36) durch den Haus- oder Facharzt oder durch ein Krankenhaus vorliegt. Ein Anspruch besteht bei einer unheilbaren und fortschreitenden Erkrankung, wenn neben der begrenzten Lebenserwartung schwerwiegende Krankheitssymptome eine hohe Belastung darstellen und die allgemeinen palliativen Maßnahmen nicht mehr ausreichen.
Für den Landkreis Rhön-Grabfeld sind folgende SAPV-Teams zuständig:
palliativteam mainfrankenPalliativo Main | Saale | RhönSpezialisierte Ambulante PalliativversorgungWenn die Symptome und Beschwerden einer unheilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung zu Hause nicht oder nicht mehr zu bewältigen sind, dann kann eine stationäre Aufnahme auf einer Palliativstation sinnvoll sein. Dort wird eine individuell abgestimmte Schmerztherapie, die Behandlung von Atemnot, Übelkeit und anderen Beschwerden und die ganzheitliche Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung angeboten. Nach der Besserung der Beschwerden kann der Betroffene in sein vertrautes Umfeld zurückkehren.
Die Kosten übernehmen die Krankenkassen, wenn eine ärztliche Einweisung vorliegt. Die Verbindung zwischen der ambulanten Versorgung und der Palliativstation stellt die sogenannte „Brückenpflege“ der Palliativstation her. Sie gibt auch nähere Informationen zur Aufnahme und Anmeldung.
Palliativstation am Rhön-Klinikum Campus Bad NeustadtPalliativstation im Krankenhaus St. Josef SchweinfurtDas Wort kommt vom lateinischen hospitium und bedeutet gastliche Aufnahme. Im Mittelalter wurden die Krankenabteilungen der Klöster so genannt. Schließlich wurden diese Hospize zu Herbergen für Schwerkranke und Sterbende. Neben diesen stationären Hospizen kümmern sich Hospizvereine ehrenamtlich um deren ambulanten Begleitung.
Hospizverein
Der Hospizverein Rhön-Grabfeld e. V. entwickelte sich aus der Hospizinitiative von 1998 und wurde im Mai 2000 in Bad Neustadt gegründet, um die Hospizidee im Landkreis Rhön-Grabfeld zu verwirklichen. Er ist weltanschaulich neutral, mit humanitären Werten und der christlichen Ethik verpflichtet. Der Dienst der ausgebildeten Hospizbegleiter/-innen ist ehrenamtlich und für die Betroffenen unentgeltlich. Deren Tätigkeit unterliegt der Schweigepflicht. Die Aufgabe des Vereins liegt nicht in der Pflege, sondern in der ambulanten Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden und deren Angehörigen; zu Hause, im Pflegeheim und Krankenhaus.
Die Trauerbegleiterinnen bieten jeden 1. Donnerstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr einen monatlichen Trauertreff im Hospizbüro an. Hier besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Trauernden auszutauschen und allmählich neue Perspektiven zu finden
Manchmal kann auch ein Einzelgespräch hilfreich sein. Hierfür bitte einen Termin vereinbaren.
Hospizverein Rhön-GrabfeldHospiz
In einem Hospiz erhalten Menschen, die an einer unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, in der letzten Lebensphase eine individuelle und ganzheitliche Betreuung. Die Betroffenen und ihre Angehörigen erhalten Unterstützung, sich auf das Lebensende vorzubereiten und voneinander Abschied zu nehmen. Schmerzen und Leiden werden dort gelindert, um ein möglichst beschwerdefreies Leben bis zuletzt zu ermöglichen.
Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen 95 % der Gesamtkosten, wenn eine ärztliche Bescheinigung (Notwendigkeitsbescheinigung zur Kostenübernahme) durch den Haus- oder Klinikarzt und ein Antrag auf Leistungen nach § 39a SGB V des Betroffenen vorliegen. Voraussetzung ist eine unheilbare Krankheit im fortgeschrittenen Stadium mit begrenzter Lebenserwartung. Die restlichen 5 % der Kosten bringen die Einrichtungen in Form von Spenden, Sponsoring und Zuwendungen auf.
Hospiz „Dr.-Jahn-Haus“ MeiningenHospiz St. Elisabeth zu Fulda gGmbHJuliusspital Hospiz WürzburgIm Hospiz- und Palliativversorgungsnetzwerk Schweinfurt – Bad Kissingen – Rhön-Grabfeld haben sich die Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld sowie die Stadt Schweinfurt, der Hospizverein Schweinfurt und der Bayerische Hospiz- und Palliativverband zusammengeschlossen.
Durch die Vernetzung der Anbieter aus den Bereichen Medizin, Pflege, Palliativ- oder Hospiz-Versorgung sollen bestehende Angebote zur Versorgung sterbender und schwerstkranker Menschen weiterentwickelt und gestärkt werden.