Vollstationäre Pflege

Nicht immer ist die Versorgung zu Hause möglich. Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim ist für Menschen gedacht, die nicht (mehr) ambulant zuhause versorgt werden können. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die vollstationäre pflegerische Versorgung. Alle Bewohner mit den Pflegegraden zwei bis fünf zahlen einen gleichen Eigenanteil innerhalb eines Heimes, das heißt, dass bei steigender Pflegebedürftigkeit keine höheren Kosten entstehen.

Pflegebedürftige Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, erhalten einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Aufwand. Je länger Pflegebedürftige in Pflegeheimen leben, desto höher ist der Zuschuss. Der Zuschuss wird von der Pflegekasse an das Pflegeheim gezahlt. Dadurch verringert sich der Eigenanteil der Heimbewohnenden an den Kosten.

Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der neue Leistungszuschlag seit 2024

  • 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Zusätzlich zu dem Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen entstehen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investition, die sogenannten „Hotelkosten“, die selbst zu tragen sind. Die aktuelle Liste der regionalen vollstationären Pflegeeinrichtungen erleichtert die Suche nach einem entsprechenden Anbieter. 

Bildquelle: pressmaster – stock.adobe.com

 

Für die überregionale Suche empfehlen wir den AOK Bayern Pflegeheimnavigator.

AOK Pflegeheimnavigator

Die Anlaufstelle Pflege-SOS Bayern hilft bei Beschwerden zur pflegerischen Versorgung in stationären Einrichtungen und unterstützt Sie im Beschwerdefall und gibt die Beschwerde gegebenenfalls an die richtigen Stellen weiter.
Das Angebot ist kostenfrei, erfolgt in einem vertraulichen Rahmen und wird auf Ihren Wunsch hin anonym behandelt.

Der Pflege SOS ist wie folgt erreichbar:
Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonnummer: 09621 966 966 0 (kostenfrei aus Mobilfunk und Festnetz)
E-Mail: Pflege-SOS(at)lfp.bayern.de
https://www.lfp.bayern.de/sospflege/

 

Das Wohngeld für Pflegeheimbewohner dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeldberechtigt sind auch Personen, die in einem Heim untergebracht sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle (Tel. 09771 / 94-124 oder wohngeld(at)rhoen-grabfeld.de).

Verbraucherzentrale

Weitere Informationen zu Pflegeeinrichtungen erteilt die Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA), ehemals Heimaufsicht.

 

Heimaufsicht (FQA) | Landkreis Rhön-Grabfeld